Seit 2016 erstelle ich in selbständiger Tätigkeit (eigene Praxis) als Psychologische Sachverständige Gutachten für Gerichte und Behörden. Zudem verfüge ich über eine langjährige Erfahrung als Verfahrensbeiständin sowie als Vormünderin. Ich bin Mitglied in mehreren Fachteams und bilde mich durch Inanspruchnahme von Supervision und Teilnahme an Fortbildungsveran-staltungen regelmäßig weiter. Mein Tätigkeitsfeld umfasst folgende gerichtliche Fragestellungen:
• Beurteilung der elterlichen Erziehungsfähigkeit, Regelung der elter-lichen Sorge und des Kindesaufenthaltes bei fraglicher Gefährdung des Kindeswohls (gem. § 1.666 BGB)
• Bearbeitung aller Fragestellungen im Zusammenhang mit Pfleg-schaftsverhältnissen (Rückführung, Verbleib, Umgang)
• Erarbeitung von Sorgerechts- und Umgangsregelungen nach Tren-nung der Eltern besonders im Hinblick auf mögliche einvernehmliche Lösungen
• Prüfung der Glaubhaftigkeit von Zeugenaussagen zur Klärung des Verdachtes eines sexuellen Missbrauchs oder einer körperlichen Misshandlung
Bei der rechtspsychologischen Begutachtung orientiere ich mich an strengen wissenschaftlichen und methodischen Qualitätsstandards. In der Regel umfasst der individuelle hypothesengeleitete diagnostische Begutachtungsprozess:
• Analyse der bereitgestellten Verfahrensakten sowie ggfls. weiterer Schriftstücke • Psychologische Explorationen der beteiligten Kinder und Erwach-senen • Testpsychologische Untersuchungen • Interaktionsbeobachtungen (frei/teilstandardisiert) zwischen Kindern und ihren beteiligten Bezugspersonen möglichst im Hausbesuch • Fremdanamnestische Angaben Dritter
Im Vordergrund der Begutachtung steht für mich stets das Kind mit seinen individuellen Bedürfnissen. Zur Wahrung der Kindeswohl-interessen sollten aber auch die Bedürfnisse und Interessen des ge-samten Familiensystems Beachtung finden.
Im Rahmen meiner gutachterlichen Tätigkeit bemühe ich mich, die Aufträge in einem Zeitraum von drei Monaten zu bearbeiten. Jedoch kann vor allen in Familienverfahren die Bearbeitung aus verschie-denen unvorhersehbaren Gründen auch längere Zeit in Anspruch nehmen. Dies wird mit den Auftraggebern abgesprochen.
Meine gutachterliche Arbeit ist ebenfalls lösungsorientiert. Dies bedeutet, dass gemeinsam mit den Eltern in einem familien-dynamischen Prozess nach konstruktiven und tragfähigen (Konflikt)lösungen gesucht wird. Hierbei arbeite ich auch mit Verfahren aus der Mediation.